e-Rezept


E-Rezepte sind bei uns in der Praxis verfügbar. Bitte beachten sie jedoch, dass hierfür ein aktuell gültiger Versicherungsnachweis (Krankenversichertenkarte für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen) für das aktuelle Quartal bei uns vorliegen muss.

Privatrezepte sind seitens der Telematik erstmal nicht für den elektronischen Versand vorgesehen.

 

Rezeptbestellungen

Telefonische Rezeptbestellungen für Folgeverordnungen sind möglich.

Das Gleiche gilt für Folgeüberweisungen.

Nach telefonischer Vorbestellung liegen diese kurzfristig in der Praxis zur Abholung bereit. Ohne Vorbestellung oder bei bisher fehlendem Versicherungsnachweis (meist zu Beginn des Quartals) lässt sich eine kurze Wartezeit leider nicht vermeiden.

 

elektronische AU

Bei gesetzlich versicherten Patienten wird die AU von uns direkt an Ihre Krankenkasse übermittelt. Sie erhalten von uns lediglich ein Exemplar für Ihre eigene Verwendung. Bitte informieren Sie Ihren Arbeitgeber, dass Sie eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung haben. Ihr Arbeitgeber ist dann verpflichtet, sich die AU von Ihrer Krankenkasse übermitteln zu lassen. Die AU-Diagnose wird dem Arbeitgeber dabei weiterhin nicht übermittelt.