E-Rezepte sind bei uns in der Praxis verfügbar. Bitte beachten sie jedoch, dass hierfür ein aktuell gültiger Versicherungsnachweis (Krankenversichertenkarte für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen) für das aktuelle Quartal bei uns vorliegen muss.
Rezepte für Mitglieder der PKV sind seitens der Telematik erstmal nicht für den elektronischen Versand vorgesehen.
Telefonische Rezeptbestellungen für Folgeverordnungen sind möglich.
Das Gleiche gilt für Folgeüberweisungen.
Nach telefonischer Vorbestellung liegen diese kurzfristig entweder elektronisch auf Ihrer Versicherungskarte oder in der Praxis zur Abholung bereit. Ohne Vorbestellung oder bei bisher fehlendem Versicherungsnachweis (meist zu Beginn des Quartals) lässt sich eine kurze Wartezeit leider nicht vermeiden.
Bei gesetzlich versicherten Patienten wird die AU von uns direkt an Ihre Krankenkasse übermittelt. Sie erhalten von uns lediglich ein Exemplar für Ihre eigene Verwendung. Bitte informieren Sie Ihren Arbeitgeber, dass Sie eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung haben. Ihr Arbeitgeber ist dann verpflichtet, sich die AU von Ihrer Krankenkasse übermitteln zu lassen. Die AU-Diagnose wird dem Arbeitgeber dabei weiterhin nicht übermittelt.