Durch die aktuellen Berichte des MPOX-Klade Ib-Ausbruchs erhalten wir zunehmend Anfragen zu MPOX-Impfungen. Hierzu gilt aktuell folgendes:
Eine Impfempfehlung besteht für Menschen mit einem erhöhten Risiko sich mit MPOX anzustecken. Vereinfacht gesagt gilt also derzeit für Menschen mit wechselnden Sexualpartner*inne*n folgendes:
Zur Kostenübernahme teilt die KV Nordrhein aktuell folgendes mit:
Bis zur endgültigen Abstimmung mit den Krankenkassen muss der Impfstoff und die ärztliche Impfleistung privat verrechnet werden. Die Versicherten können die Rechnungen zur Kostenübernahme dann bei den Krankenkassen einreichen. Weitere Infos dazu hier.
Ab sofort sind Impfungen mit dem neuen Covid-Impfstoff von Biontech JN.1 in unserer Praxis möglich. Bei Bedarf vereinbaren Sie gerne eine Impf- oder Beratungstermin.
Eine Impfempfehlung besteht für chronisch vorerkrankte Menschen und Menschen über 60 Jahre. Der Abstand sollte ein Jahr zur letzten Impfung oder Infektion betragen.
Ab sofort ist die Ausstellung eines eRezeptes für rezeptpflichtige Arzneimittel bei uns möglich. Hierfür benötigen Sie zur Einlösung des eRezeptes in der Apotheke lediglich Ihre Krankenversichertenkarte. Vor der ersten Rezeptausstellung in jedem Quartal müssen wir jedoch zur Aktivierung des eRezeptes zwingend Ihre Versichertenkarte bei uns einlesen. Sonst ist die Ausstellung des eRezeptes leider technisch nicht möglich.
Haben Sie Interesse an einer Mitarbeit bei uns? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.